Nach § 8 Absatz 1 der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) entscheidet über die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft die Landesjustizverwaltung: für uns also die Justizverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen.
Das Land Nordrhein-Westfalen hat diese Befugnis durch Verordnung vom 26.01.1999 (GV NRW 1999, 40) auf die Rechtsanwaltskammern übertragen.
Nach § 60 Abs. 1 Satz 1 BRAO bilden die Rechtsanwälte, die in dem Bezirk eines Oberlandesgerichts, hier also des Oberlandesgerichtes Köln, zugelassen sind, und Rechtsanwaltsgesellschaften, die dort ihren Sitz haben, eine Rechtsanwaltskammer. Die Rechtsanwaltskammer hat ihren Sitz am Ort des Oberlandesgerichts, hier das Oberlandesgericht Köln (§ 60 Abs. 2 BRAO).
Zuständige Aufsichtsbehörde ist also die Rechtsanwaltskammer Köln. Dort finden sich auch die berufsrechtlichen Regelungen. Die Berufsbezeichnung ist Rechtsanwalt. Verleihungsland ist die Bundesrepublik Deutschland.
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